Kreis Ostholstein

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Badeinformationen
zu Ostsee und Seen

2010-09-07


Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein untersucht in jeder Sommersaison die Badewasserqualität. Bis Ende September werden an insgesamt 46 Ostsee- und 21 Binnensee-Entnahmestellen monatlich Wasserproben, rd. 350 pro Saison, gezogen. Gleichzeitig wird die Wasseroberfläche begutachtet, um z.B. Ölfilme, Teerrückstände, Schaum- und Algenbildung und andere Auffälligkeiten festzustellen. Auch die Uferbereiche werden auf Sauberkeit kontrolliert. Ferner wird auf Einleitungen sowie Wasservögel geachtet und die Temperatur von Wasser und Luft, die Windstärke und -richtung sowie die Sichttiefe im Wasser ermittelt.
www.badewasserqualitaet.schleswig-holstein.de (zur Badestellenliste Ostholstein)

Mögliche Beeinträchtigungen der Badewasserqualität und ihre Kennzeichnung:

Badewasserqualität: blau - keine Beeinträchtigungblau: keine Beeinträchtigung 

Badewasserqualität: grün - geringe Beeinträchtigunggrün: geringe Beeinträchtigung

Badewasserqualität: gelb - Badewarnunggelb: Badewarnung

Badewasserqualität: rot - Badeverbotrot: Badeverbot

  
  
Blaualgen

Blaualgen-Informationssystem

Von den teilnehmenden Gemeinden werden täglich bis 10.00 Uhr morgens und nach Bedarf die Situation der Strände hinsichtlich des Auftretens von Blaualgen begutachtet.

Weitere Infos unter: www.algenreport.de
 
 
Die Wasserproben werden zur Laboruntersuchung an das Hygiene-Institut der Medizinischen Universität Lübeck weitergegeben. Dort werden die Anzahl der  Bakterien Echerichia Coli (Grenzwert 1800 KBE je 100 ml) und Intestinale Enterokokken (Grenzwert 700 je 100 ml) geprüft. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes hat die Badewasserkommission beim Umweltbundesamt sogenannte "Maßnahmewerte" empfohlen. Bei Überschreitung der Maßnahmewerte trifft die Gesundheitsbehörde die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung:
  • Kontrolluntersuchung
  • bei Bestätigung der Überschreitung des Maßnahmewertes, wird ein Badeverbot ausgesprochen (Verbotsschilder, Meldung an das Ministerium, Information der Bevölkerung auf ortsübliche Weise)


Die aktuellen Ergebnisse der Laboruntersuchungen können bei den Kur- oder Gemeindeverwaltungen erfragt werden.
 

 
Hinweise vor Ort am Strand:
 
Wenn Sie an einem der Strandabschnitte die rot-gelbe Flagge gehisst sehen, so bedeutet dies, dass an diesem Strandabschnitt die Wasserrettung im Dienst ist.

Sollte der Strandabschnitt mit einer gelben oder roten Flagge gekennzeichnet sein, so hat dies folgende Bedeutung:

  • Gelbe Flagge: Vom Baden sollte Abstand genommen werden. Badeverbot für ungeübte Schwimmer, Kinder, etc.
  • Rote Flagge: Generell gilt, Baden verboten!
 
 
 
Externer Link: zum `Strandfinder` auf der Website ostsee*Schleswig-Holstein.deStrandsuche:
 
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Klicken Sie hierzu auf die Karte (rechts).